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            <title> Dariush Hassanpour: RSS-Feed</title>
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            <copyright> Dariush Hassanpour</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 11:39:22 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255710</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 12:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Orientierung ermöglichen, Fachkräfte gewinnen: ein Freiwilliges Handwerksjahr im Land Bremen einführen!</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/orientierung-ermoeglichen-fachkraefte-gewinnen-ein-freiwilliges-handwerksjahr-im-land-bremen-einfuehren/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft im Land Bremen. Es sichert Arbeitsplätze, schafft Ausbildungsverhältnisse und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Zudem ist das Handwerk der entscheidende Akteur für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben: Klimawende, Wärmewende und der Ausbau nachhaltiger Mobilität sind ohne gut ausgebildete Handwerker:innen nicht umzusetzen. Gleichzeitig steht das Handwerk vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft im Land Bremen. Es sichert Arbeitsplätze, schafft Ausbildungsverhältnisse und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Zudem ist das Handwerk der entscheidende Akteur für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben: Klimawende, Wärmewende und der Ausbau nachhaltiger Mobilität sind ohne gut ausgebildete Handwerker:innen nicht umzusetzen. Gleichzeitig steht das Handwerk vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird: Der Fachkräftemangel erreicht in zahlreichen Gewerken bereits heute kritische Ausmaße, und die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bleibt trotz intensiver Werbebemühungen hinter dem Bedarf zurück. Es fehlt an Berührungspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine handwerkliche Ausbildung fällt oft aus Unkenntnis heraus – nicht aus Ablehnung.&nbsp;</p>
<p>Genau hier setzt das Modell des freiwilligen Handwerksjahres an, das in der Hansestadt Lübeck erfolgreich eingeführt wurde und das als Blaupause für Bremen und Bremerhaven dienen soll. Das Konzept richtet sich an junge Menschen nach dem Schulabschluss, die sich noch nicht für eine Ausbildung entschieden haben oder nach einer ersten Orientierungsphase suchen. In einem strukturierten Rahmen durchlaufen die Teilnehmer:innen praktische Einsätze in verschiedenen Handwerksbetrieben, werden pädagogisch begleitet und erhalten die Möglichkeit, unterschiedliche Gewerke kennenzulernen, bevor sie eine verbindliche Berufswahlentscheidung treffen. Zentrales Element ist dabei die Orientierung am bewährten 4x3-Modell, bei dem die Teilnehmenden in der Regel vier jeweils dreimonatige Praxisphasen in unterschiedlichen Gewerken absolvieren. Das Handwerksjahr ist dabei ausdrücklich kein Ersatz für eine reguläre Berufsausbildung, sondern eine niedrigschwellige, ergebnisoffene Brücke zwischen Schule und Beruf.&nbsp;</p>
<p>Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die Ansprache junger Frauen gelegt werden. In vielen Handwerksberufen sind Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Das Freiwillige Handwerksjahr bietet die Chance, diese Wahrnehmung durch konkrete Erfahrungen zu korrigieren und das Handwerk als selbstverständliche Berufsoption für junge Frauen zu verankern.In Gesprächen mit der Handwerkskammer Bremen hat sich gezeigt, dass die Idee eines Freiwilligen Handwerksjahres auf breite Zustimmung stößt. Die Kammer sieht in einem solchen Modell ein wirksames Instrument, um junge Menschen frühzeitig für das Handwerk zu begeistern und gleichzeitig den Betrieben mehr Planungssicherheit bei der Nachwuchsgewinnung zu geben. Entscheidend für eine breite Beteiligung ist dabei, dass das Handwerksjahr für die Unternehmen möglichst bürokratiearm umgesetzt wird. Der administrative Aufwand muss minimal bleiben, damit gerade auch kleinere Handwerksbetriebe ohne zusätzliche Kapazitätsbelastungen junge Menschen aufnehmen und begleiten können.</p>
<p>Die Erfahrungen aus Lübeck zeigen, dass ein solches Angebot wirkt. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmenden mündet im Anschluss in eine reguläre Ausbildung im Handwerk ein – häufig in einem der Betriebe, in dem sie das Jahr absolviert haben. Der persönliche Kontakt, das gewachsene Vertrauen und die konkrete Erfahrung mit der Tätigkeit senken die Abbruchquoten und erhöhen die Passgenauigkeit der Berufswahl. Für die Betriebe bedeutet das freiwillige Handwerksjahr zugleich eine verlängerte Kennenlernphase, die die Grundlage für stabile, langfristige Ausbildungsverhältnisse legt.</p>
<p>Gleichzeitig sollte das Freiwillige Handwerksjahr nicht zu einem bundesweiten Flickenteppich an unterschiedlichen regionalen Initiativen werden. Um diese Brücke für junge Menschen vollumfänglich attraktiv zu gestalten, braucht es – wie auch von Seiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert – verbindliche und einheitliche Standards. Perspektivisch ist daher eine rechtliche Verankerung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und damit eine Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) wünschenswert.</p>
<p>In Schleswig-Holstein besteht keine Verbindung zwischen dem freiwilligen Handwerksjahr und dem FSJ oder FÖJ. Beim freiwilligen Handwerkjahr handelt sich bei den vermittelten Praktika um freiwillige Berufsorientierungspraktika, die von der Handwerkskammer Lübeck koordiniert und vermittelt werden. Demgegenüber sind das FSJ und das FÖJ gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, die als Bildungs- und Orientierungsjahr eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements in den gemeinwohlorientierten Bereichen Soziales und Ökologie darstellen. Vor diesem Hintergrund wird die fachliche Einschätzung Schleswig-Holsteins geteilt, dass zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ kein sachlicher Zusammenhang besteht.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. in enger Abstimmung mit der Handwerkskammer Bremen und unter Einbindung der Berufsschulen ein Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahres im Land Bremen auszuarbeiten und dessen Umsetzung mit dem Ziel eines Programmstarts zum Sommer 2027 zu unterstützen;<br>2. bei der Konzeptentwicklung die Erfahrungen und Erkenntnisse der Hansestadt Lübeck systematisch auszuwerten und geeignete Elemente des dortigen Modells, wie insbesondere das 4x3 Rotationsprinzip, auf die spezifischen Gegebenheiten des Landes Bremen zu übertragen;<br>3. zu prüfen wie eine Kooperation zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und der Koordinations- und Beratungsstelle der LAG Freiwilligendienste in Bremen hinsichtlich ihres sozialen und psychologischen Beratungsangebots für Freiwilligendienstleistende, ihrer Vernetzungsarbeit mit Multiplikator:innen und ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden kann;<br>4. den Teilnehmer:innen die Nutzung des Tim-Tickets zu ermöglichen, um eine kostengünstige Erreichbarkeit der verschiedenen Einsatzbetrieben sicherzustellen;<br>5. in der Erarbeitung des Kulturticktes für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende auch die Gruppe der Teilnehmer:innen des Freiwilligen Handwerkjahres zu berücksichtigen;<br>6. zu prüfen wie über das Freiwillige Handwerksjahr im Rahmen der Berufsorientierung an Schulen im Land Bremen und durch die Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven systematisch informiert werden kann;<br>7. gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um junge Frauen als Zielgruppe des Freiwilligen Handwerksjahres besonders anzusprechen und das Handwerk als attraktiven Berufsweg für Frauen sichtbarer zu machen;<br>8. zu prüfen wie Studienabbrecher:innen gezielt über das Freiwillige Handwerksjahr informiert werden können;<br>9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen das Freiwillige Handwerksjahr rechtlich im<br>Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zu verankern und es damit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) vollumfänglich gleichzustellen;<br>10. der staatlichen Deputation für Arbeit spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung das Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahrs unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte zwei bis neun vorzulegen.</p>
<p>Selin Arpaz, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Olaf Zimmer, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255509</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 13:49:12 +0200</pubDate>
                <title>Aktuellen Stunde: GEAS</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuellen-stunde-geas/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Am 12. Juni 2026 ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystems (GEAS) EU-weit und damit auch in Deutschland in Kraft getreten. Diese Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts bringt tiefgreifende Veränderungen für Asylverfahren mit sich. Als Bundesland ist Bremen nun direkt von den praktischen und rechtlichen Auswirkungen der Umsetzung betroffen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel der Aktuellen Stunde (Landtag): GEAS kommt, Menschenwürde geht!</strong></p>
<p>Am 12. Juni 2026 ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystems (GEAS) EU-weit und damit auch in Deutschland in Kraft getreten. Diese Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts bringt tiefgreifende Veränderungen für Asylverfahren mit sich. Als Bundesland ist Bremen nun direkt von den praktischen und rechtlichen Auswirkungen der Umsetzung betroffen.</p>
<p>Aufgrund der Komplexität der neuen Verordnungen und der Verschärfungen bei den Verfahrensrechten besteht dringender Aussprachebedarf darüber, wie der Senat eine menschenrechtskonforme, transparente und rechtssichere Praxis im Land Bremen sicherstellt.</p>
<p>Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass trotz der neuen EU-weiten Vorgaben die Menschenrechte und die Würde der schutzsuchenden Menschen im Land Bremen zu jedem Zeitpunkt an oberster Stelle stehen.</p>
<p>Geflüchtete im Land Bremen müssen weiterhin Zugang zu fairen, rechtssicheren Verfahren und einer verlässlichen Rechtsberatung haben, um den drohenden Verschlechterungen bei den Verfahrensrechten entgegenzuwirken.</p>
<p>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255510</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 14:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Offene Kinder- und Jugendarbeit</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuelle-stunde-offene-kinder-und-jugendarbeit/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Bremen hat einen herausragenden Stellenwert. Sie fördert Selbstständigkeit, Mitbestimmung und soziale Kompetenzen in einem sicheren, betreuten Umfeld überall in unseren Stadtteilen. Diesem Stellenwert hat die Koalition Rechnung getragen und das Gesamtbudget für die OKJA aufgestockt, um noch mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Thema: Offene Kinder- und Jugendarbeit in Bremen auf gutem Wege</strong></i></p>
<p>Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Bremen hat einen herausragenden Stellenwert. Sie fördert Selbstständigkeit, Mitbestimmung und soziale Kompetenzen in einem sicheren, betreuten Umfeld überall in unseren Stadtteilen. Diesem Stellenwert hat die Koalition Rechnung getragen und das Gesamtbudget für die OKJA aufgestockt, um noch mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen.</p>
<p>Gleichzeitig geht es bei der aktuellen Umstrukturierung darum, die Angebote noch bedarfsgerechter an den Wünschen der Jugendlichen und an den sozialen Herausforderungen der einzelnen Stadtteile auszurichten sowie verlässliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards zu sichern. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu – nach einem ausführlichen Prozess – letzte Woche endgültig die Weichen gestellt. Freizeit- und Bildungsangebote für junge Menschen sind damit zukunftsfest und gerecht aufgestellt – im Interesse der jungen Menschen in unserer Stadt. Die OKJA in Bremen ist auf einem guten Wege.</p>
<p>Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254892</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Dec 2025 10:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Soziale Hilfen für obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene passgenauer ausrichten</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/soziale-hilfen-fuer-obdachlose-und-von-obdachlosigkeit-bedrohte-jugendliche-und-junge-erwachsene-passgenauer-ausrichten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Die Zahl der jungen Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, steigt seit Jahren rasant an. Neue Studien belegen, dass etwa 44.000 junge Menschen unter 27 Jahren in Deutschland auf der Straße leben – circa 2000 von ihnen sind minderjährig. Angesichts der vielfachen Herausforderungen der letzten Jahre ist anzunehmen, dass aktuell eher mehr junge Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit leben oder davon bedroht sind.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der jungen Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, steigt seit Jahren rasant an. Neue Studien belegen, dass etwa 44.000 junge Menschen unter 27 Jahren in Deutschland auf der Straße leben – circa 2000 von ihnen sind minderjährig. Angesichts der vielfachen Herausforderungen der letzten Jahre ist anzunehmen, dass aktuell eher mehr junge Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit leben oder davon bedroht sind. Gesellschaftliche Veränderungen mit zunehmender allgemeiner Verunsicherung resultierend aus multiplen Krisen in den vergangenen Jahren, familiäre Zerwürfnisse, fehlendem Wissen über Hilfsangebote und Betreuungsangebote für junge Menschen, die nicht in ihren Familien leben können, sowie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, spitzen die Situation zu. Die bundesweit aktive Stiftung „Off Road Kids“ macht unermüdlich auf die Lebenssituation junger Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, aufmerksam und versucht mit der Hilfe von Sozialarbeiter*innen bestmöglich, individuell tragfähige Lebensperspektiven zu erarbeiten. Auch das ESF-Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, welches derzeit auch in Bremen durchgeführt wird, zielt darauf ab, entkoppelte junge Menschen zu erreichen und in die Lage zu versetzen, ein selbstständiges Leben zu führen. Doch längst nicht alle jungen Menschen mit Hilfebedarf werden durch solche Projekte erreicht.</p>
<p>Bereits jetzt gibt es im regulären Angebots- und Hilfesystem zahlreiche mögliche Berührungspunkte mit dieser Zielgruppe. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (z.B. Mobile Jugendarbeit oder Fachberatung Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur) und der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen) können viele dieser jungen Menschen (bewusst oder unbewusst) zumindest zeitweise erreichen sowie beraten und Kontaktmöglichkeiten bieten, die ins Hilfe- und Unterstützungssystem führen können. Das dort vorhandene fachliche Wissen um die Lebenslagen junger Menschen ist eine wichtige Grundlage, sollte aber hinsichtlich der Bekämpfung von Obdachlosigkeit und prekären Lebensverhältnissen bei jungen Menschen noch stärker ausgebaut, systematischer vernetzt und mit spezialisierten Angeboten und der regulären Jugendhilfe sowie rechtskreisübergreifenden Angebotsstrukturen (z.B. Jugendberufsagentur – SGB II und SGB III) verknüpft werden.</p>
<p>Gleichzeitig muss der Zugang zur Jugendhilfe, sofern pädagogisch angezeigt, auch bei volljährigen jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - insbesondere bei (drohender) Obdachlosigkeit - stärker fokussiert und geöffnet werden. So kann aus einem bewährten und den jungen Menschen oft schon bekannten System bestehendes Vertrauen genutzt und ein niedrigschwelliger Zugang zu weiterführender Unterstützung geschaffen werden.</p>
<p>Auf Nachfragen der Koalitionsfraktionen wurde deutlich, dass über die Situation jugendlicher Obdachloser in Bremen wenig bekannt ist. Die genauen Zahlen sind schwer zu erheben, da ein großes Dunkelfeld besteht. Dass viele von ihnen zwar oft eine Meldeadresse, aber keinen festen Aufenthaltsort haben, verschleiert ihre Situation zusätzlich und erschwert ihre Erreichbarkeit durch das Hilfe- und Unterstützungssystem.</p>
<p>Nicht nur für junge Menschen ist die Straße ein hochgradig gefährliches Umfeld. Die Gefährdung durch Einsamkeit, Verwahrlosung, Sucht und Infektion, als auch Opfer von Straftaten zu werden, steigt mit der Dauer des Lebens auf der Straße. Untersuchungen zeigen, dass sich die betroffenen jungen Menschen von Familie und Institutionen abgewandt haben. Sie ziehen als sogenannte Sofahopper*innen durch ihr Umfeld aus Bekannten oder leben auf der Straße. Für die Psyche eines jungen Menschen ist es prägend, wenn sie das Gefühl haben, sich weder auf ihre Familie noch auf das Hilfesystem verlassen zu können. Missbrauchserfahrungen verstärken dieses Gefühl noch. Es braucht daher niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem. Andere Kommunen bieten hierfür sogenannte Sleep-Inns, die jungen Menschen kurzzeitig einen anonymen und sicheren Ort für die Nacht und darüber hinaus begleitete Zugänge zum Hilfesystem anbieten.</p>
<p>Besonders junge Frauen in der Übergangsphase zur Volljährigkeit geraten häufig aus dem<br>Blick, da ihr Weg in ein eigenständiges Leben mit besonderen Risiken verbunden ist. Diese ergeben sich unter anderem aus patriarchalen Strukturen in Familien und Gesellschaft, die den Schritt in die Selbstständigkeit zusätzlich erschweren. Dies führt dazu, dass sie in der Regel weniger im öffentlichen Raum präsent sind und daher beispielsweise seltener von Streetworkern oder anderen Hilfeangeboten angesprochen werden. Sie leben häufig in prekären „Couch-Surfing“-Verhältnissen oder in unsicheren Beziehungen, um einer sichtbaren Obdachlosigkeit zu entgehen. Diese verdeckte Obdachlosigkeit macht sie besonders anfällig für Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. Das vorhandene Dunkelfeld ist daher bei dieser Zielgruppe besonders groß. Wenn das Hilfesystem hier nicht frühzeitig erfolgreich interveniert, kann sich die Spirale aus Prekarität, Vereinsamung und Gefahr zu einer unheilvollen Karriere aus Sucht, Beschaffungskriminalität und sexualisierter Ausbeutung verstetigen – mit fatalen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft.</p>
<p>Momentan werden lediglich die jungen Menschen erfasst, die Hilfe suchen und sich etwa bei der Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW) melden – 2024 waren das 47 junge Frauen und 68 junge Männer. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene aber tatsächlich in hoch prekärer Situation leben, kann nur grob über die Kooperation mit den beteiligten wohnortnahen und zielgruppenspezifischen Anlaufstellen und Streetworker*innen eingeschätzt werden. Ziel muss es sein, diese jungen Menschen besser zu erreichen, um ihnen langfristig ein selbstbestimmtes Leben in psychischer Stabilität, mit voller gesellschaftlicher Integration und beruflicher und finanzieller Eigenständigkeit zu ermöglichen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. sicherzustellen, dass die reale Situation von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit<br>bedrohten Minderjährigen besser erfasst, kontinuierlich beobachtet und Handlungsbedarfe frühzeitig erkannt werden. Dafür soll eine geeignete Form der Zusammenarbeit<br>zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, der zuständigen Fachabteilung im Ressort, dem Amt für Soziale Dienste sowie weiteren relevanten Akteuren etabliert bzw.<br>weiterentwickelt werden;<br>2. das gesamte Trägersystem – Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit, offener Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung sowie Jugendberufsagenturen – stärker für die Zielgruppe der von Wohnungslosigkeit bedrohten und obdachlosen Jugendlichen zu sensibilisieren. Dazu sollen vorhandene fachliche Kompetenzen erweitert, Fortbildungsangebote geschaffen und verbindliche Kooperationsstrukturen<br>zwischen den beteiligten Bereichen gestärkt werden, um betroffene junge Menschen<br>frühzeitig zu erkennen und passgenauer zu unterstützen;<br>3. mit den Trägern zu erörtern, wie niedrigschwellige, zielgruppenspezifische, geschlechts- und queersensible Angebote für junge Menschen geschaffen werden können, die von der stationären Jugendhilfe (noch) nicht erreicht werden, wie zum Beispiel<br>ambulante Angebote oder Streetwork. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, ob<br>ein Sleep-Inn für wohnungslose Jugendliche und junge Volljährige eine fachlich sinnvolle niedrigschwellige Unterbringungsform und eine Brücke in die Jugendhilfe darstellen kann und wie dieses SGB VIII-konform auszugestalten wäre;<br>4. für junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren mit Jugendhilfebedarf einen gezielteren und niedrigschwelligen Zugang zum Jugendhilfesystem zu ermöglichen;<br>5. das bestehende System der Wohnungslosenhilfe stärker um die spezifischen Bedarfe<br>junger Volljähriger zu erweitern und durch gemeinsame Schnittstellen mit der Jugendhilfe zu ergänzen: Dabei gilt es, die Situation junger volljähriger Frauen besonders zu berücksichtigen; und hierbei zu prüfen,<br>a) ob und wie eine bessere räumliche Trennung von Notunterbringungsplätzen für junge Erwachsene und für lebenserfahrenere wohnungslose Menschen möglich ist, um ihnen mehr Schutzräume bieten zu können;<br>b) wie sich die Verfügbarkeit von oder Vernetzung mit niedrigschwelligen psychosozialen Angeboten im Rahmen der Notunterbringung darstellt;<br>6. in der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration zwölf Monate nach<br>Beschlussfassung über den Fortschritt zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Heroldund Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br>Selin Arpaz, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254549</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Jun 2025 22:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Arbeit der Jugendleiter:innen stärker fördern und anerkennen!</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/arbeit-der-jugendleiterinnen-staerker-foerdern-und-anerkennen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die erfolgreiche Arbeit der Jugendverbände beruht seit jeher zum guten Teil auf dem ehrenamtlichen Engagement von erfahrenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Leitung von Jugendgruppen in dem jeweiligen Verband übernehmen. Früher stellten die Jugendverbände nach interner Schulung einen „Jugendleiterausweis“ ihres Verbandes aus. 1999 wurde die bundeseinheitliche „Jugendleiter*innen-Card“ (Juleica) eingeführt, die eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätskriterien voraussetzt und als amtlicher Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit ausgegeben wird.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die erfolgreiche Arbeit der Jugendverbände beruht seit jeher zum guten Teil auf dem ehrenamtlichen Engagement von erfahrenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Leitung von Jugendgruppen in dem jeweiligen Verband übernehmen. Früher stellten die Jugendverbände nach interner Schulung einen „Jugendleiterausweis“ ihres Verbandes aus. 1999 wurde die bundeseinheitliche „Jugendleiter*innen-Card“ (Juleica) eingeführt, die eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätskriterien voraussetzt und als amtlicher Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit ausgegeben wird. Die Juleica dient als Qualifikationsnachweis und legitimiert die Inhaber*innen der Karte gegenüber den Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer*innen von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Eltern und Erziehungsberechtigte gewinnen im Gegenzug die Sicherheit, dass ihre Kinder von qualifizierten ehrenamtlichen Kräften betreut werden. Auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und&nbsp;Konsulaten sind Inhaber*innen der Juleica legitimiert.</p>
<p>Die 30-stündige praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:<br> • Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen,<br> • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,<br> • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,<br> • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,<br> • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und Kenntnisse in Bezug auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII.<br> • Aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie zum Beispiel artizipation, Gendergerechtigkeit, Diversität, Inklusion, Demokratieverständnis und Internationaler Jugendaustausch werden darüber hinaus je nach Bedarf aufgegriffen.<br> • Zusätzlich sind ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe nachzuweisen.</p>
<p>Für die Juleica-Inhaber*innen liegt die wichtigste Belohnung für den Aufwand der Ausbildung in den erworbenen Kenntnissen und in der Möglichkeit, diese im Jugendverband bei der Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Von Beginn an war mit der Juleica aber auch die Idee verbunden, dass Kommunen mit ihr ihre Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit der Jugendleiter*innen ausdrücken können, etwa in Form von freien Eintritten, wie es sie für Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte gibt. Damit soll gewürdigt werden, dass Jugendleiter*innen mit ihrer&nbsp;ehrenamtlichen Arbeit ein wichtiges und unverzichtbares Standbein der Jugendverbandsarbeit und der sozialen Strukturen in den Kommunen darstellen.</p>
<p>In Berlin und Brandenburg gibt es bereits seit ein paar Jahren eine Regelung: Alle&nbsp;Jugendleiter*innen, die nach ihrer erfolgreichen Juleica-Schulung die Jugendleiter*innen-Card als Nachweis erhalten, finden seit Mai 2022 einen Aufdruck mit den Logos der Länder Berlin und Brandenburg auf der Rückseite, zusammen mit dem Hinweis, dass die Juleica gültig als Ehrenamtskarte in Berlin und Brandenburg ist.</p>
<p>Das Land Bremen gehört zu den Bundesländern, in denen Juleica-Inhaber*innen derzeit nicht automatisch die Ehrenamtskarte erhalten. Dies steht im Widerspruch zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendverbandsarbeit, die das&nbsp;Land Bremen ausdrücklich betont. Wir setzen uns daher dafür ein, dass mit der Ausstellung der Juleica automatisch auch die Ehrenamtskarte erworben wird. Zudem fordern wir, dass das Angebot der Ehrenamtskarte erweitert wird, sodass mehr jugendrelevante Einrichtungen und Freizeitangebote, die von jungen Menschen genutzt werden, in das Ermäßigungsprogramm aufgenommen werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. ein Konzept zu entwickeln,<br> a. das nach dem Abschluss der Jugendleiter*innenausbildung gemeinsam mit dem Erhalt der Juleica den automatischen Erhalt der Ehrenamtskarte ermöglicht, ohne dass Letztere separat beantragt werden muss,&nbsp;<br> b. das die Angebote der Ehrenamtskarte für die Zielgruppe „Jugendliche und junge Erwachsene“ überprüft und ggf. erweitert;<br> 2. bei den städtischen Eigenbetrieben und Institutionen im Bereich Bildung (wie Volkshochschule, Stadtbibliothek), Kultur (Museen, Theater und anderen) und den städtischen Schwimmbädern in Bremen und Bremerhaven dafür zu werben, Vergünstigungen für die Inhaber*innen der der Ehrenamtskarte sowie ggf. Gruppenrabatte für Gruppen von jungen Menschen unter Leitung einer* Inhaberin*/eines* Inhabers* einer Juleica anzubieten;<br> 3. bei Zuwendungsempfänger*innen im Bereich Sport, Freizeit, Kultur und Bildung<br> in Bremen und Bremerhaven dafür zu werben, auf ihre Angebote Vergünstigungen für die Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie Gruppenrabatte für Gruppen von jungen Menschen unter Leitung einer* Inhaberin*/eines* Inhabers* einer Juleica einzuführen;<br> 4. die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration binnen vier Monaten nach Beschlussfassung über den Fortschritt der Umsetzung und über<br> die getroffenen Maßnahmen zu informieren.</p>
<p>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Selin Arpaz, Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254152</guid>
                <pubDate>Sat, 08 Feb 2025 16:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Mobilität aus einer Hand: Digitale und räumliche Integration von multimodalen Verkehrsdienstleistungsangeboten, Mikro-Mobilitätshubs schrittweise umsetzen</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/mobilitaet-aus-einer-hand-digitale-und-raeumliche-integration-von-multimodalen-verkehrsdienstleistungsangeboten-mikro-mobilitaetshubs-schrittweise-umsetzen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Stadt der kurzen Wege kommt neben der schnellen fußläufigen Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen auch dem Mobilitätdienstleistungsangebot eine besondere Bedeutung zu. Der niedrigschwellige Zugang zu und der Wechsel zwischen Mobilitätsdienstleistungsangeboten wie ÖPNV- und diversen Sharingangeboten spielt in der heutigen Zeit eine wesentliche Rolle in puncto Lebensqualität und Umstieg auf den nachhaltigen Umweltverbund.</p>
<p>Die Qualität des Zugangs hängt dabei in hohem Maße von ineinandergreifenden Mobilitätsdienstleistungen ab. Durch ein immer breiteres Angebot der Mobilitätsformen und vielfältige Betreiberkonstellationen kann jedoch schnell die Übersichtlichkeit und Transparenz für die Nutzenden verloren gehen. Um die Nutzendenfreundlichkeit weiter zu erhöhen, sollten daher<br> nach dem Vorbild anderer Städte die bereits in der VBN-App hierfür enthaltenen Möglichkeiten weiter entwickelt werden, damit Buchung, Wechsel zwischen Mobilitätsangeboten und spätere Abrechnung verschiedener Mobilitätsangebote wie ÖPNV, Bahn (Erweiterung Buchbarkeit SPNV, Fernverkehr), Taxi, Car-Sharing, Leih-Fahrrad und E-Scooter einheitlich gebündelt und damit erheblich vereinfacht werden.</p>
<p>Eine solche Lösung soll konkret die Option bieten, den Nutzenden der Mobilitätsangebote Informationen über aktuelle Standorte, Verfügbarkeiten und Tarife transparent zur Verfügung zu stellen sowie buchen und bezahlen zu können. Zu prüfen wäre auch, ob die zuständigen Behörden darüber hinaus die Möglichkeit hätten, auf die anonymisierten Daten der Mobilitätsströme zurückzugreifen, um den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur entsprechend daran auszurichten.</p>
<p>Die bereits bestehenden mobil.punkte und mobil.pünktchen sollen, wo es räumlich möglich ist, zu multimodalen Mikro-Mobilitätshubs weiterentwickelt werden, die neben dem Carsharing auch weitere Mobilitätsangebote wie Bikesharing, Lastenleihräder, E-Scooter sowie Elektro-Ladesäulen zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine verbesserte räumliche Integration und Ordnung der Mobilitätsformen herstellen. An erwünschten Standorten, wo mobil.punkte und mobil.pünktchen vom Platz nicht zu einem Mikro-Mobilitätshub weiterentwickelt werden können, sind geeignete Standorte zu suchen. Wir wollen sukzessive Micro-Mobilitäts-Hubs in der Stadt einrichten. An diesen begrünten Stationen wird als Ziel in stark frequentierten Bereichen ein Abstand von 500 Metern angestrebt. In dünner besiedelten Bereichen sind die Abstände größer zu wählen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br> 1. in Absprache mit den örtlichen und regionalen Mobilitätsdienstleister:innen (wie VBN, BSAG, WK-Bike, Cambio, Brepark) ein Konzept für die Entwicklung einer gemeinsamen Mobilitätsapp möglichst durch eine Weiterentwicklung der VBN-FahrPlaner-App mit dem Ziel einer verbesserten digitalen Integration des Mobilitätsangebotes zu erarbeiten;<br> 2. sicherzustellen, dass bei der Genehmigung der örtlichen und regionalen Anbieter:innen die nötigen Schnittstellen zur Weiterentwicklung der VBN-FahrPlaner-App zur Verfügung gestellt werden und in einem zweiten Schritt die Optimierung der Mobilitätswege zu implementieren;<br> 3. sukzessive Mikro-Mobilitätshubs nach Möglichkeit durch die Weiterentwicklung der mobil.punkte und mobil.pünktchen zu multimodalen Mobilitätshubs zu schaffen. Dort wo das nicht möglich ist, werden neue Standorte geschaffen;<br> 4. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend regelmäßig zu berichten.</p>
<p>Anja Schiemann, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Tim Sültenfuß, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Sültenfuß</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254528</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Dec 2024 18:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Berufliche Qualifizierung für alle: Teilzeitausbildung (TZBA) sichtbar und möglich machen!</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/berufliche-qualifizierung-fuer-alle-teilzeitausbildung-tzba-sichtbar-und-moeglich-machen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE: Mit der Reformierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2022 wurde nicht nur der Adressatenkreis auf alle Auszubildenden erweitert, sondern auch mehr Flexibilität während der Berufsausbildung in Teilzeit geschaffen. Die Änderung ist ein bedeutender Schritt, um noch mehr Menschen den Weg in eine Berufsqualifizierung zu ebnen. Insbesondere für Mütter, die noch immer deutlich mehr Anteile in der Versorgung von Kindern übernehmen, aber auch für andere Personengruppen, die Sorgearbeit übernehmen oder, wie im Fall vieler Geflüchteter, parallel einen Sprachkurs absolvieren müssen, ist eine Teilzeitberufsausbildung eine große Chance.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Reformierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2022 wurde nicht nur der Adressatenkreis auf alle Auszubildenden erweitert, sondern auch mehr Flexibilität während der Berufsausbildung in Teilzeit geschaffen. Die Änderung ist ein bedeutender&nbsp;Schritt, um noch mehr Menschen den Weg in eine Berufsqualifizierung zu ebnen.</p>
<p>Insbesondere für Mütter, die noch immer deutlich mehr Anteile in der Versorgung von Kindern übernehmen, aber auch für andere Personengruppen, die Sorgearbeit übernehmen oder, wie im Fall vieler Geflüchteter, parallel einen Sprachkurs absolvieren müssen, ist eine Teilzeitberufsausbildung eine große Chance. Ebenso können gesundheitliche Belastungen und Beeinträchtigungen ein Faktor sein, der es Menschen schwer macht, bei voller Arbeitszeit eine Ausbildung auszuführen. Auch für sie ist eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl von maximal 50 Prozent eines Vollzeitumfangs oftmals die einzige Möglichkeit beruflicher Teilhabe.</p>
<p>Die Teilzeitberufsausbildung qualifiziert strukturell benachteiligte Personen nachhaltig und ermöglicht ihnen, gut entlohnte Tätigkeiten nach Abschluss der Ausbildung aufzunehmen. Die Teilzeitberufsausbildung leistet somit auch einen präventiven Beitrag zur Vorbeugung von prekärer Beschäftigung und Altersarmut, die überdurchschnittlich Migrant*innen betrifft. Sie ist somit ein Gewinn für Auszubildende ebenso wie für Unternehmen, die durch die Teilzeitberufsausbildung mehr Bewerbungen erhalten. Gleichzeitig ist sie ein weiterer Baustein, um gegen den Fachkräftemangel im Land Bremen anzugehen.</p>
<p>Trotz der vielen Vorteile einer Teilzeitberufsausbildung wird diese Möglichkeit bundesweit nur sehr wenig genutzt. Noch immer ist sie viel zu unbekannt. Im Land Bremen hat sich auch nach über zwei Jahren seit der Gesetzesnovelle der Anteil von Teilzeitberufsausbildungen nicht signifikant erhöht. Auf dem Fachtag „Teilzeitberufsausbildung – Ladenhüter oder wirksames Instrument zur Fachkräftegewinnung?“ der Arbeitnehmerkammer Bremen wurde deutlich, dass es an vielen Stellen Unsicherheiten und Unwissenheit in Bezug auf die Perspektiven einer Teilzeitberufsausbildung gibt – bei potenziellen Auszubildenden ebenso wie bei ausbildenden Betrieben.</p>
<p>Um dem in vielen Fachrichtungen bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und<br> mehr Menschen in eine Ausbildung zu bringen, ist es darum notwendig, mehr Sichtbarkeit sowie Unterstützung für Teilzeitberufsausbildungen im Land Bremen zu schaffen. Das Projekt „Teilzeitausbildung für alle!“ in Schleswig-Holstein, welches unter anderem mit einer Servicestelle und einer direkten Ansprechperson für Ausbildungsinteressierte im Bereich der Teilzeitberufsausbildungen arbeitet, macht deutlich: Konkrete Beratung von potenziellen Auszubildenden sowie Aufklärung und Beratung von Betrieben über die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung schaffen Unterstützung, verringern Bedenken und bringen mehr Menschen in eine solche Ausbildung.</p>
<p>Auch im Land Bremen könnten konkrete Maßnahmen angestoßen werden, um die Teilzeitberufsausbildung zu stärken – durch Bewerbung und Sichtbarkeit und durch Beratung von Betrieben und interessierten potenziellen Auszubildenden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung mit den Kammern im Land Bremen<br> (Arbeitnehmerkammer, Handwerkskammer, Handelskammer), der Jugendberufsagentur Bremen &amp; Bremerhaven und weiteren relevanten Akteur*innen ins Gespräch kommen und einen runden Tisch einzuberufen, der Maßnahmen zur Stärkung der Teilzeitberufsausbildung im Land Bremen entwickelt. Dabei sollen folgende Aspekte mit einbezogen werden:<br> a) die Möglichkeit, eine Servicestelle Teilzeitberufsausbildung im Land Bremen einzurichten;<br> b) Schulungen für Mitarbeiter*innen der verschiedenen Beratungsstellen für Ausbildungsinteressierte im Land Bremen zu den Möglichkeiten einer Teilzeitberufsausbildung nach dem BBiG;<br> c) mehr Aufmerksamkeit und Verständnis für die Möglichkeit einer Teilzeitberufs-ausbildung zu schaffen;<br> d) konkret bestehende Hemmnisse und Sorgen von potenziellen Auszubildenden<br> und ausbildenden Betrieben sowie die Möglichkeit, diese bei der Teilzeitberufsausbildung zu unterstützen und zu beraten, um mehr Ausbildungsplätze auch in Teilzeit zu schaffen;<br> e) bestehende Möglichkeiten der Flexibilisierung des schulischen Anteils der Berufsausbildung und potenziell notwendige Veränderungen, um eine Teilzeitbe-rufsausbildung gut zu ermöglichen;<br> f) die Möglichkeit der Schaffung eines Netzwerkes zur Teilzeitberufsausbildung,<br> bestehend aus potenziellen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben;<br> 2. zu prüfen, wie das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bre-<br> merhaven in ihrer Rolle als Ausbildungsstandorte im öffentlichen Dienst mit gutem<br> Beispiel vorangehen und die Angebote an Ausbildungen in Teilzeit ausweiten können<br> und das Ganze ggf. wissenschaftlich – durch Forschung – zu begleiten;<br> 3. die Maßnahmen zur Stärkung der Teilzeitberufsausbildung im Land Bremen auch im<br> Rahmen der Weiterentwicklung der Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit weiterzuverfolgen;<br> 4. sich auf Bundesebene für eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) dahingehend einzusetzen, dass Auszubildende während des Unterrichtes im Blockmodell einen finanziellen Ausgleich erhalten;<br> 5. der staatlichen Deputation für Arbeit sowie der staatlichen Deputation für Kinder und<br> Bildung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Jörg Zager, Basem Khan, Volker Stahmann, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der<br> SPD<br> Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-251253</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Sep 2024 17:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Teilhabe sichern, Beteiligung fördern: Bremen braucht eine zeitgemäße Jugendbeteiligung im Stadtteil und eine übergreifende Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/teilhabe-sichern-beteiligung-foerdern-bremen-braucht-eine-zeitgemaesse-jugendbeteiligung-im-stadtteil-und-eine-uebergreifende-kinder-und-jugendbeteiligungsstrategie/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE: Die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, zu fördern und auszubauen fordert nicht nur die UN-Kinderrechtskonvention, sondern ist auch politischer Wille der Bremischen Bürgerschaft. Sie hat im Mai 2021 die Aufnahme der Beteili-gungsrechte für Kinder und Jugendliche in der Bremer Landesverfassung beschlossen. Damit ist die Vision von einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft beschrieben. Einher geht die Erwartung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten und -strukturen im Konkreten weiter gestärkt werden. Das Land Bremen braucht deshalb eine kinder- und jugendpolitische Strategie, mit der die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Damit ist die Vision von einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft beschrieben. Einher geht die Erwartung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten und -strukturen im Konkreten weiter gestärkt werden. Das Land Bremen braucht deshalb eine kinder- und jugendpolitische Strategie, mit der die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden. Es gilt Formen der direkten und stellvertretenden Interessenvertretung auszuloten und weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sowie den Fachakteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit die konkrete Ausgestaltung von Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten zu beraten und umzusetzen. Wo sich nur wenige Jugendliche für politische Ämter interessieren, ist ein politisches Jugendgremium alleine vielleicht nicht zielführend – ein Modellprojekt kann ausloten, welche Formen der Beteiligung für junge Menschen attraktiv sind. Und zwar dann, wenn dieses Modellprojekt in direkter Zusammenarbeit und unter direkter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und durchgeführt wird.</p>
<p>Dabei starten wir keineswegs bei Null: Schon heute kennt die Jugendbeteiligung im Land Bremen unterschiedlichste Formate und ist vielfach gelebte Praxis, ob in Schulen und Kitas, in Jugendverbänden, in Jugendbeiräten und -foren, in Jugendparlamenten, in der Beteiligung in den Regelangeboten oder in projektbezogenen Beteiligungen, z.B. bei Spielflächengestaltungen, sowie zukünftig in der Selbstvertretung von jungen Menschen, die außerhalb ihrer eigenen Familien untergebracht sind und im Bereich der Care Leaver (siehe dazu die Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 20/1537 vom 18. Juli 2022). Davon ausgehend gilt es zu prüfen, wie Kinder und Jugendliche noch systematischer auf allen gesellschaftlichen Ebenen als Vertreter*innen ihrer eigenen Interessen eingebunden und mit welchen – auch digitalen – Formaten möglichst viele erreicht und motiviert werden können.</p>
<p>Im Land Bremen liegt ein großes Potential zur Stärkung der Jugendbeteiligung im weiteren Ausbau und der konsequenten Anwendung von digitalen Beteiligungsformaten über die Plattform itslearning. Für die Beteiligung junger Menschen stellt itslearning ein passendes Tool dar, da es allen Schüler*innen im Land Bremen über ihr Tablet zur Verfügung steht und sie mit der Nutzung vertraut sind. Zahlreiche demokratiepädagogische Projekte, die wohnortnahe und quartiersbezogene Themen fokussieren, wurden mit itslearning bereits erfolgreich durchgeführt. Nun gilt es, diese digitale Form der Jugendbeteiligung flächendeckend im Land Bremen aufzubauen. In der Stadtgemeinde Bremen bietet sich zur Erprobung ein vergleichendes Modellprojekt in den kinder- und jugendstarken Stadtteilen Blumenthal, Huchting und Walle an, Stadtteile, in denen die Jugendbeteiligung bisher unterschiedlich stark institutionalisiert ist und die sich in ihrer sozialen und städtebaulichen Entwicklung voneinander unterscheiden. Das Ziel soll sein, möglichst viele junge Menschen dauerhaft für stadtteilbezogene Fragen und Projekte zu interessieren und an Entscheidungen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betref-fen, angemessen zu beteiligen.</p>
<p>Parallel dazu muss der Prozess zur Entwicklung der übergreifenden Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie eingeleitet werden. Ziel der Beteiligungsstrategie soll die Verankerung der Idee von Mitwirkung und Teilhabe in der gesellschaftlichen Breite sein. Sie muss auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung berücksichtigen und auch diejenigen im Blick behalten, die als minderjährig Geflüchtete zu unserer Gemeinschaft gehören oder die in Einrichtungen der Jugendhilfe aufwachsen. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterscheidet sechs Typen der Beteiligung: Beteiligung von Jugendverbänden bspw. durch die Jugendringe; repräsentative Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Schüler*innenvertretungen; offene Formen wie Kinderstadtteilversammlungen, Kindersprechstunden und Kindergemeinderatssitzungen und Jugendforen; projektbezogene Formen wie Zukunftswerkstätten und aktivierende Befragungen in konkreten Planungs- und Entscheidungsprozessen; Beauftragungsmodelle, bei denen Erwachsene bei Verwaltungen oder politischen Entscheidungsgremien für die Interessen von Kindern und Jugendlichen eintreten und schließlich die Beteiligung an Institutionen der Erwachsenenwelt durch Teilhabe an Zusammenkünften, Ausschüssen und Gremien der Erwachsenen. Diese Beteiligungsformen beschreiben die Leitplanken, entlang derer eine systematisch-inklusive Beteiligungsstrategie für das Land Bremen entwickelt werden muss.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Kinder- und Jugendbeteiligung im Stadtteil mittels digitaler Beteiligungsformate zu stärken und eine übergreifende Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie für das Land Bremen zu erstellen.<br> Hierfür soll der Senat zum einen<br> 1. in den Stadtteilen Blumenthal, Walle und Huchting ein Modellprojekt zur breiten Beteiligung von Jugendlichen an der Weiterentwicklung von jugendbezogener Infrastruktur mittels des digitalen Lernmanagementsystems itslearning mit jeweils folgenden Elementen durchführen:<br> a. eine Umfrage über die Bekanntheit und Nutzung der jugendbezogenen Infrastruktur im Stadtteil sowie über Wünsche an die Stadtteilgestaltung und Jugendarbeit;<br> b. eine Abstimmung über ein Projekt zur Verbesserung der jugendbezogenen Infrastruktur im Stadtteil. Hierfür soll ein angemessenes Projektbudget bereitgestellt sowie vorab konkrete und zeitnah realisierbare Auswahlmöglichkeiten gemeinsam mit dem Jugendforum Blumenthal bzw. dem Jugendbeirat Huchting bzw. dem Beirat (und ggf. Jugendforum) Walle erarbeitet werden;<br> c. einen Bericht über die Durchführung des Modellprojekts vorzulegen sowie die Vorstellung der Ergebnisse im Beirat und anschließend im Jugendhilfeausschuss;<br> d. eine zeitnahe Umsetzung des von den Jugendlichen favorisierten Projekts;<br> 2. auf Grundlage der Erfahrungen aus den Modellprojekten die Jugendbeteiligung auf Stadtteilebene über die neuen digitalen Beteiligungsmöglichkeiten mit itslearning stadtweit strukturell stärken insbesondere mit Blick auf:<br> a. die Bedarfsermittlung und Planung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie es auch der Jugendbericht 2022 empfiehlt und<br> b. stadtplanerische Prozesse, insbesondere wenn sie Aufenthaltsorte von Jugendlichen und Sport- und Bewegungsflächen umfassen und dabei zu beachten, dass<br> c. digitale Beteiligungsmöglichkeiten bereits bestehender Beteiligungsformate nicht ersetzen, sondern im Idealfall ergänzen,<br> d. der Gegenstand des Beteiligungsverfahrens inhaltlich und sprachlich jugendgerecht und niedrigschwellig aufbereitet wird und<br> e. die zuständigen fachpolitischen Gremien mit den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren befasst werden;<br> 3. prüfen, wie auch die Beteiligung von Kindern an kinderrelevanten Themen auf Stadtteilebene über itslearning altersangemessen gestärkt werden kann;<br> 4. mit dem Magistrat Bremerhaven zu beraten, wie in einem ähnlichen Prozess ebenfalls Modellprojekte mit dem Ziel, digitale Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Bremerhaven auszubauen, durchgeführt werden können.<br> Hierfür soll der Senat zum anderen<br> 5. die Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie in einem ersten Schritt in einer Entwurfsfassung erarbeiten. Sie soll<br> a. aus einer Analyse der bestehenden Beteiligungsformate im Land Bremen unter Einbeziehung der Beiratsebene und einer Evaluierung dieser auf die Faktoren Wirkmächtigkeit und Reichweite bestehen,<br> b. eine Bestandsaufnahme der Ressortzuständigkeiten und eine Bewertung hinsichtlich der Praktikabilität vornehmen, um unter dem Vorzeichen von Bürokratieabbau Mitbestimmungsprozesse zu vereinfachen und zu be-schleunigen,<br> c. Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auflisten, um alle Akteur*innen für Beteiligungsformate zu qualifizieren und<br> d. in einer Übersicht die Zuständigkeiten, Strukturen und Angebote mit geeigneten (Öffentlichkeits-)Maßnahmen transparent machen;<br> 6. in einem zweiten Schritt diese Entwurfsfassung a.) Fachakteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendhilfeausschusses und b.) Kindern und Jugendlichen im Rahmen des zukünftigen Demokratietags an Schulen im Land Bremen in jeweils angemessener Form vorstellen und mit ihnen beraten sowie anschließend unter Berücksichtigung des jeweiligen Feedbacks weiterentwickeln;<br> 7. den staatlichen Deputationen für Soziales, Jugend und Integration sowie für Kinder und Bildung als auch dem Landesjugendhilfeausschuss drei Monate nach Beschlussfassung einen ersten Zwischenbericht vorlegen, der Aussagen darüber trifft, wer den Erstellungsprozess der Jugendbeteiligungsstrategie koordiniert und nach welchem Zeitplan die einzelnen Zwischenetappen bis zur Verabschiedung der geforderten Beteiligungsstrategie erreicht werden sollen;<br> 8. der Bürgerschaft (Landtag) die Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung vorlegen.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Selin Arpaz, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-249583</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Jun 2024 14:35:00 +0200</pubDate>
                <title>Digitalisierung der Verwaltung – nicht nur prüfen, sondern umsetzen!</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/digitalisierung-der-verwaltung-nicht-nur-pruefen-sondern-umsetzen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Effiziente, digitale und schnelle Verwaltungsverfahren sind zentral, um die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen zu sichern. Ziel muss es dabei sein, durch Digitalisierung die Effizienz zu steigern, die Servicequalität zu verbessern und das Vertrauen der Bürger*innen zu stärken.</p>
<p>Verwaltungsverfahren sollen unkompliziert und zügig abgewickelt werden, was ressourcenschonend und kostensparend wirkt. Angesichts der Fachkräfteknappheit ist dies entscheidend, um alle Anforderungen an hochwertige und zeitgerechte Verwaltungsdienstleistungen zu erfüllen. Digitale, KI-gestützte und automatisierte Prozesse haben das Potential, die Effektivität und Effizienz der Verwaltung zu erhöhen.</p>
<p>Viele Anliegen von Bürger*innen und Unternehmen werden derzeit noch persönlich oder schriftlich erledigt. Dies kann durch digitale und medienbruchfreie Angebote ergänzt oder ersetzt werden. Der Bremer Senat hat bereits Maßnahmen zur Digitalisierung auf Bundes- und Landesebene initiiert. Mit dem Onlinezugangsänderungsgesetz (OZÄndG) werden zentrale technische Infrastrukturen und Standards bundesweit harmonisiert. Das zentrale Bürgerkonto, die BundID, wird zur DeutschlandID weiterentwickelt, und der Datenaustausch zwischen Behörden wird erleichtert.</p>
<p>Jetzt soll ein Digitalcheck die Einführung digital unterstützter Prozesse beschleunigen, mit dem Fokus auf die Wirkung der Gesetze für Bürger*innen, Unternehmen und die Verwaltung. Ein solcher Digitalcheck soll neue Gesetze prüfen, um Hemmnisse der Digitalisierung, die durch Inhalte, aber auch technische und prozessuale Aspekte bedingt sind, vor Beschlussfassung zu vermeiden. Digitalisierung soll dabei der Verfahrensvereinfachung und der Beschleunigung von Prozessen dienen und so gleichzeitig für eine Zeitersparnis sorgen. Beispiele sind die schnellere Beihilfeauszahlung und Wohngeldbearbeitung durch Risikoabwägungen sowie das Digitale Familienleistungsgesetz zur vereinfachten Elterngeldbeantragung.</p>
<p>Da die meisten Interaktionen durch Bundesgesetze geregelt werden, soll in Bremen auf umfangreiche Kontroll- und Berichtspflichten in Bezug auf einen Digitalcheck verzichtet werden, um Bürokratie zu vermeiden. Der Fokus in der Umsetzung soll klar auf eine unkomplizierte, aber effiziente Umsetzung gelegt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf<br> 1) bei Gesetzentwürfen in Zukunft in Form eines Digitalchecks<br> a) Digitalisierungshemmnisse, die durch inhaltliche, technische oder prozessuale Komponenten entstehen, zu vermeiden und abzubauen,<br> b) die Nutzer*innenfreundlichkeit digitaler Verwaltungsdienstleistungen und Prozesse sicherzustellen, inklusive der Prüfung einer barrierefreien, inklusiven Anwendbarkeit,<br> c) die Potentiale durch digitale Innovationen und Technologien, wie beispielsweise KI, zu prüfen und wo immer möglich zu nutzen,<br> d) die Erfahrungen, Konzepte und laufenden Initiativen aus dem Bund und den anderen Bundesländern auf ihre Übertragbarkeit auf Bremen hin zu prüfen;<br> 2) eine regelmäßige Evaluation und Anpassung des „Digitalchecks“ an aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen vorzusehen;<br> 3) dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu Auswirkungen der Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Arno Gottschalk, Sülmez Çolak, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category><category>Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung &amp; Rekommunalisierung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247841</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Mar 2024 17:38:12 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-radio-bremen-gesetzes-2/</link>
                
                <description>Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:<br> a) Buchstabe d wird wie folgt gefasst:<br> ,d) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt:<br> „(8) Die Anstalt trifft Maßnahmen, um sich in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots, auszutauschen. Der Rundfunkrat ist über den kontinu-ierlichen Dialog angemessen zu informieren und der Dialog soll in Bremen und Bremerhaven stattfinden.“‘<br> b) Buchstabe f wird wie folgt gefasst:<br> ,f) Folgender Absatz 10 wird angefügt:<br> „(10) Die Regelungen in dieser Vorschrift, in § 3 Absätze 1 bis 3, Absatz 4 Sätze 1 und 2 und Absätze 5 bis 7 sowie in § 4 Absatz 4 Sätze 3 und 4 dienen allein dem öffentlichen Interesse; subjektive Rechte Dritter werden durch sie nicht begründet.“‘<br> 2. Artikel 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert:<br> a) Dem Buchstabe a wird folgender Buchstabe a vorangestellt:<br> Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft<br> ,a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br> „Die Anstalt wirkt auf ein diskriminierungsfreies Miteinander auch in Bezug auf einzelne religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse hin.“‘<br> b) Die bisherigen Buchstaben a bis d werden die Buchstaben b bis e.<br> 3. In Artikel 1 Nummer 14 wird folgender Buchstabe c angefügt:<br> , c) Folgender Satz wird am Ende des Absatzes 5 angefügt:<br> „Eine Person darf dem Verwaltungsrat maximal für 12 Jahre als Mitglied an-gehören, unabhängig von etwaigen Unterbrechungen der Mitgliedschaftszeiten.“ ´<br> 4. In Artikel 1 Nummer 22 bleiben § 24 Absatz 1 bis 5 unverändert und wird § 24 Absatz 6 wie folgt neu gefasst:<br> „(6) Die Gehaltsstruktur, Entlohnung und Versorgung im Bereich der außertariflichen Beschäftigten orientieren sich am öffentlichen Sektor, an den Aufgaben und der Größe der Anstalt und berücksichtigen, dass die Anstalt weitgehend aus Beiträgen finanziert wird.“<br> 5. Artikel 1 Nummer 28 wird wie folgt neu gefasst:<br> , Der bisherige § 30 wird § 31 und die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:<br> „(3) Bei der Bestimmung der Mitgliedschaftszeit im Sinne von § 14 Absatz 5 Satz 4 bleiben Mitgliedschaftszeiten im Verwaltungsrat, die vor dem Beginn der am 1. April 2024 laufenden Amtsperiode des Verwaltungsrates abgeleistet worden sind, außer Betracht.<br> (4) § 26 Absatz 9 Satz 2 gilt nicht für die außertariflich Beschäftigten, deren außertarifliches Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Juni 2024 eingegangen worden ist. Soweit die Anstalt insoweit die Angaben gemäß § 26 Absatz 9 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 8 nicht erlangen kann, entfällt auch die Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat.“</p>
<p>Begründung:<br> Zu Nummer 1 (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d und f):<br> Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die umfassende Fassung des § 2 Abs. 10 möglicherweise dahingehend verstanden werden könnte, dass durch eine landesrechtliche Regelung der drittschützende Charakter von Vorschriften des Medienstaatsvertrages geregelt werden soll. Zur Klar-stellung soll daher der Verweis in § 2 Abs. 10 allein auf die landesrechtlichen Vorgaben konkretisiert werden. Die Änderung am Gesetzesentwurf dient der systematischen Abgrenzung der Regelungsbereiche des Radio-Bremen-Gesetzes und der staatsvertraglichen Regelungen und beinhaltet keine Aussage dazu, ob der Medienstaatsvertrag drittschützend ist. Insbesondere kommt dem Umstand, dass eine Vorschrift zukünftig nicht von § 2 Abs. 10 erfasst ist, auch angesichts dieser Klarstellung der Regelungsbereiche keine Indizwirkung zu, dass diese zu Lasten von Radio Bremen als drittschützend angesehen werden kann. Mit der Neufassung von § 2 Abs. 10 ist zudem nicht die Aussage verbunden, dass im Umkehrschluss anderen Bestimmungen des Radio-Bremen-Gesetzes ein drittschützender Charakter zukommt. Das Recht zur Programmbeschwerde bleibt von Eingaben nach § 27 unberührt.<br> Bei Buchstabe d wird zudem ein Redaktionsversehen berichtigt.<br> Zu Nummer 2 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a):<br> Mit der konkretisierenden Ergänzung des Programmauftrages wird die integ-rierende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dies beinhaltet auch, durch eine objektive Berichterstattung dazu beizutragen, dass in der Gesellschaft kein diskriminierendes Miteinander gelebt wird. Dies bedeutet insbesondere, dass auf ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in Be-zug auf jüdisches Leben hingewirkt wird.<br> Zu Nummer 3 (Artikel 1 Nummer 14):<br> Die Amtszeitbegrenzung für Mitglieder des Verwaltungsrates wird entsprechend der Regelung für die Mitglieder des Rundfunkrates in § 12 Absatz 7 Radio-Bremen-Gesetz neu geordnet.<br> Zu Nummer 4 (Artikel 1 Nummer 22):<br> Durch die Neufassung des § 24 Abs. 6 soll die Anregung des Rechnungsho-fes aufgegriffen werden, dass auch Versorgungsleistungen nur in für den öffentlichen Sektor angemessener Art und Höhe vereinbart werden dürfen.<br> Zu Nummer 5 (Artikel 1 Nummer 28):<br> Die Übergangsvorschrift dient dazu, dass die Einführung der Amtszeitbe-grenzung für Mitglieder des Verwaltungsrates nicht die Aufsicht über die Astalt beeinträchtigt. Der Verwaltungsrat ist als Expertengremium ausgestaltet, sodass der Gewährleistung einer hohen fachlichen Qualifika-tion auch bei der Systemumstellung im Vordergrund steht.</p>
<p>Sülmez Çolak, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Medien &amp; Datenschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247759</guid>
                <pubDate>Fri, 09 Feb 2024 12:31:00 +0100</pubDate>
                <title>Mobilität aus einer Hand: Digitale und räumliche Integration von multimodalen Verkehrsdienstleistungsangeboten, Mikro-Mobilitätshubs schrittweise umsetzen</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/mobilitaet-aus-einer-hand-digitale-und-raeumliche-integration-von-multimodalen-ver-kehrsdienstleistungsangeboten-mikro-mobilitaetshubs-schrittweise-umsetzen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: In der Stadt der kurzen Wege kommt neben der schnellen fußläufigen Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen auch dem Mobilitätdienstleistungsangebot eine besondere Bedeutung zu. Der niedrigschwellige Zugang zu und der Wechsel zwischen Mobilitätsdienstleistungsangeboten wie ÖPNV- und diversen Sharingangeboten spielt in der heutigen Zeit eine wesentliche Rolle in puncto Lebensqualität und Umstieg auf den nachhaltigen Umweltverbund.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Stadt der kurzen Wege kommt neben der schnellen fußläufigen Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen auch dem Mobilitätdienstleistungsangebot eine besondere Bedeutung zu. Der niedrigschwellige Zugang zu und der Wechsel zwischen Mobilitätsdienstleistungsangeboten wie ÖPNV- und diversen Sharingangeboten spielt in der heutigen Zeit eine wesentliche Rolle in puncto Lebensqualität und Umstieg auf den nachhaltigen Umweltverbund.</p>
<p>Die Qualität des Zugangs hängt dabei in hohem Maße von ineinandergreifenden Mobilitätsdienstleistungen ab. Durch ein immer breiteres Angebot der Mobilitätsformen und vielfältige Betreiberkonstellationen kann jedoch schnell die Übersichtlichkeit und Transparenz für die Nutzenden verloren gehen. Um die Nutzendenfreundlichkeit weiter zu erhöhen, sollten daher nach dem Vorbild anderer Städte die bereits in der VBN-App hierfür enthaltenen Möglichkeiten weiter entwickelt werden, damit Buchung, Wechsel zwischen Mobilitätsangeboten und spätere Abrechnung verschiedener Mobilitätsangebote wie ÖPNV, Bahn (Erweiterung Buchbarkeit SPNV, Fernverkehr), Taxi, Car-Sharing, Leih-Fahrrad und E-Scooter einheitlich gebündelt und damit erheblich vereinfacht werden.</p>
<p>Eine solche Lösung soll konkret die Option bieten, den Nutzenden der Mobilitätsangebote In-formationen über aktuelle Standorte, Verfügbarkeiten und Tarife transparent zur Verfügung zu stellen sowie buchen und bezahlen zu können. Zu prüfen wäre auch, ob die zuständigen Be-hörden darüber hinaus die Möglichkeit hätten, auf die anonymisierten Daten der Mobilitätsströme zurückzugreifen, um den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur entsprechend daran auszurichten.</p>
<p>Die bereits bestehenden mobil.punkte und mobil.pünktchen sollen, wo es räumlich möglich ist, zu multimodalen Mikro-Mobilitätshubs weiterentwickelt werden, die neben dem Carsharing auch weitere Mobilitätsangebote wie Bikesharing, Lastenleihräder, E-Scooter sowie Elektro-Ladesäulen zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine verbesserte räumliche Integration und Ordnung der Mobilitätsformen herstellen. An erwünschten Standorten, wo mobil.punkte und mobil.pünktchen vom Platz nicht zu einem Mikro-Mobilitätshub weiterentwickelt werden können, sind geeignete Standorte zu suchen. Wir wollen sukzessive Micro-Mobilitäts-Hubs in der Stadt einrichten. An diesen begrünten Stationen wird als Ziel in stark frequentierten Bereichen ein Abstand von 500 Metern angestrebt. In dünner besiedelten Bereichen sind die Abstände größer zu wählen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. in Absprache mit den örtlichen und regionalen Mobilitätsdienstleister:innen (wie VBN, BSAG, WK-Bike, Cambio, Brepark) ein Konzept für die Entwicklung einer gemeinsamen Mobilitätsapp möglichst durch eine Weiterentwicklung der VBN-FahrPlaner-App mit dem Ziel einer verbesserten digitalen Integration des Mobilitätsangebotes zu erarbeiten;<br> 2. sicherzustellen, dass bei der Genehmigung der örtlichen und regionalen An-bieter:innen die nötigen Schnittstellen zur Weiterentwicklung der VBN-FahrPlaner-App zur Verfügung gestellt werden und in einem zweiten Schritt die Optimierung der Mobilitätswege zu implementieren;<br> 3. sukzessive Mikro-Mobilitätshubs nach Möglichkeit durch die Weiterentwicklung der mobil.punkte und mobil.pünktchen zu multimodalen Mobilitätshubs zu schaffen. Dort wo das nicht möglich ist, werden neue Standorte geschaffen;<br> 4. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend regelmäßig zu berichten.</p>
<p>Anja Schiemann, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Tim Sültenfuß, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Sültenfuß</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247713</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jan 2024 14:04:00 +0100</pubDate>
                <title>Digitalisierung in Bremer Schulen vorantreiben</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/digitalisierung-in-bremer-schulen-vorantreiben/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Bremen ist Digitalisierungs-Spitzenreiter: alle Schulen sind ans Glasfasernetz angeschlossen und wesentliche Bereiche der Schulen sind mit WLAN ausgeleuchtet, alle Lehrkräfte und Schüler:innen sind mit iPads ausgestattet, diese gehören inzwischen zur Lehr- und Lernmittelfreiheit, und mit itslearning wurde längst vor der Corona-Pandemie ein zentrales Lern-Managementsystem eingeführt – auch hier war Bremen Vorreiter. Bremen muss nun den eingeschlagenen Weg fortsetzen und die Schulen, alle Schüler:innen sowie die Beschäftigten an Schulen auf dem Weg in die Digitalität bestmöglich unterstützen und entlasten.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen ist Digitalisierungs-Spitzenreiter: alle Schulen sind ans Glasfasernetz angeschlossen und wesentliche Bereiche der Schulen sind mit WLAN ausgeleuchtet, alle Lehrkräfte und Schüler:innen sind mit iPads ausgestattet, diese gehören inzwischen zur Lehr- und Lernmittelfreiheit, und mit itslearning wurde längst vor der Corona-Pandemie ein zentrales Lern-Managementsystem eingeführt – auch hier war Bremen Vorreiter. Bremen muss nun den eingeschlagenen Weg fortsetzen und die Schulen, alle Schüler:innen sowie die Beschäftigten an Schulen auf dem Weg in die Digitalität bestmöglich unterstützen und entlasten.</p>
<p>Zur Entlastung und Unterstützung unserer Lehrkräfte ist es unbedingt erforderlich, die Beschaffung, den Support und die Wartung der schulischen IT-Infrastruktur durch eine Aufstockung des entsprechenden Personals an den Schulen sicherzustellen, beispielsweise auch durch studentische Beschäftigte. Medienbrüche – der Übertrag von Informationen auf Papier in digitale Daten und umgekehrt – sind zu reduzieren. Lehr- und Lernmittelzuweisungen der Schulen müssen neu aufgestellt und digitale Softwarelizenzen landesweit bereitgestellt werden, damit Schüler:innen künftig nicht nur parallel analoge und digitale Lehrwerke nutzen, sondern Schulen für sich auch passgenaue digitale Lehr- und Lernwerkzeuge auswählen können. Damit können etwa Unterrichtsaufgaben individuell besser auf Lerntempo und Leistungsfähigkeit der Schüler:innen zugeschnitten und Übungsphasen durch unmittelbares Feedback und gezielte Hilfestellungen besser genutzt werden. Auch im Bereich der Inklusion kann so eine bessere Teilhabe von Schüler:innen mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedarfen ermöglicht werden. Hier könnte Estland ein Vorbild sein: Dort sind nicht nur alle Schulen seit 1999 ans Internet angeschlossen, mit digitalen Smartboards, PCs und Tablets ausgestattet, Lehrkräfte entsprechend fortgebildet, E-Learning-Unterrichtsmaterialien erstellt und Schulbücher digitalisiert worden. Ergänzende digitale Lernkonzepte, Lehrinhalte und Übungen werden in Estland zudem zentral zugelassen und von einer offenen Wissensdatenbank bereitgestellt: Hier gibt es eine einheitliche Schulplattform, in der alle Schulbuchverlage ihre Schulbuchinhalte einpflegen.</p>
<p>Informatorische Kompetenzen werden im Land Bremen entsprechend der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ (2016) als Querschnittsaufgabe fachintegrativ im Rahmen der Kernfächer vermittelt. Über zusätzliche Angebote werden Schüler:innen für die Beschäftigung mit informatorischen Inhalten wie Informationstechnik, Programmierung und Algorithmen sowohl im theoretischen als im praktischen Umgang damit interessiert und begeistert. Informatik kann in Bremen in der SEK II in der Einführungsphase als Wahlpflichtkurs und in der Qualifizie-rungsphase als Grund- oder Leistungskurs angewählt werden. Diese Angebote müssen ausgebaut werden, um alle Schüler:innen zu erreichen. Die Lehrkräfte müssen durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote qualifiziert werden.</p>
<p>Nicht nur in Bremen, bundesweit fehlen derzeit für das Fach Informatik ausgebildete Fachlehrkräfte. Deshalb sind einige Bundesländer dazu übergegangen, alternative Professionalisie-rungsstrategien zu schaffen und kurz- und längerfristige Programme aufzulegen zum Erwerb der Unterrichtsgenehmigung in Informatik als Drittfach – so hat z.B. Niedersachsen eine zweijährige Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte eingeführt, für die Teilnehmer:innen eine Deputatsreduktion erhalten. Es ist zu prüfen, ob entsprechende Programme auch in Bremen sinnvoll und umsetzbar sind. Dies gilt auch für Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten für Informatiklehrkräfte, die insb. auch für Frauen und zugewanderte Personen mit verwandten Abschlüssen neue berufliche Perspektiven bieten könnten. Zu klären ist in diesem Zusammenhang auch, ob in Bremen darüber hinaus ein Bedarf an Informatik-Studienplätzen speziell für Lehrkräfte besteht.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. die flächendeckende Ausleuchtung mit WLAN für alle Schulen mit angemessener Bandbreite schnellstmöglich sicherzustellen und die Infrastruktur im Anschluss kontinuierlich weiter zu modernisieren;<br> 2. die Beschaffung, den Support und die Wartung der Geräte durch eine Aufstockung des entsprechenden Personals an den Schulen sicherzustellen; hierzu sind die bisherigen Erfahrungen in den verschiedenen Supportstrukturen auszuwerten und aufgrund dieser Evaluation eine Planung für den personellen Ausbau des IT-Supports für die Schulen vorzulegen, dabei ist auch der Einsatz von studentischen Beschäftigten zu prüfen;<br> 3. zu prüfen, wie sich die Ausstattung auch des nichtunterrichtenden pädagogischen Personals (inklusive Schulsozialarbeit und Assistenzkräften) mit dienstlichen Endgeräten im Rahmen des Leasingvertrages für Tablets sicherstellen lässt;<br> 4. Softwarelizenzen landesweit bereitzustellen und Lehr- und Lernmittelzuwei-sungen der Schulen so aufzustellen, dass diese neben analogen auch digitale Lehrwerke beinhalten und Schulen die Anschaffung passgenauer digitaler Werkzeuge ermöglicht wird;<br> 5. die Verzahnung der verschiedenen digitalen und analogen Möglichkeiten durch die gezielte und schulinterne Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Fachpersonal sowie durch zusätzliche Ressourcen voranzubringen;<br> 6. Angebote zum theoretischen und praktischen Umgang mit informatischen Inhalten wie Informationstechnik, Programmierung und Algorithmen auszubauen und Lehrkräfte durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote zu qualifizieren;<br> 7. Angebote zu möglichen Gefahren durch die Nutzung digitaler Endgeräte und Medien, auch in Bezug auf das Risiko von Suchterkrankung; Manipulation und Radikalisierung durch die Verbreitung von Falschnachrichten, Hassbotschaften und Verschwörungstheorien sowie den problematischen Einsatz von Algorithmen, auszubauen und von Anfang an verpflichtend in den Unterricht mit einzubeziehen und regelmäßige verpflichtende Fort- und Weiterbildungsangebote der Lehrkräfte hierzu durchzuführen;<br> 8. zu prüfen, ob berufsbegleitende Weiterqualifizierungskurse mit dem Ziel einer Unterrichtsbefähigung für das Fach Informatik mit entsprechenden Entlastungen künftig auch in Bremen umsetzbar sind und in die Prüfung auch die Übertragbarkeit des niedersächsischen Modells auf Bremen einzubeziehen;<br> 9. zu eruieren, ob Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten für Informatik insbesondere auch für weibliche und für zugewanderte Personen mit verwandten Abschlüssen auszubauen sind;<br> 10. zu klären, ob ein Bedarf besteht, Informatik als eigenständiges Fach im Lehramtsstudium an der Universität Bremen anzubieten und ggf. in Gespräche mit der Universität über einen entsprechenden Ausbau des Studienangebots einzutreten;<br> 11. sich auf Bundesebene für eine einheitliche Schulbuchplattform nach estnischem Vorbild einzusetzen, in dem alle Schulbuchverlage ihre Schulbuchinhalte einpflegen;<br> 12. der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Bericht zu erstatten.</p>
<p>Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Miriam Strunge, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Strunge</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247424</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Jan 2024 17:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Neue Wege zu weniger Wegen: Mehr Terminangebote durch Dokumentenabholstationen</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/neue-wege-zu-weniger-wegen-mehr-terminangebote-durch-dokumentenabholstationen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Das Bürgeramt ist die am häufigsten frequentierte Kontaktstelle zwischen Bürger:innen und Verwaltung. Mit dem Projekt Bürgeramt 2023/2024 hat der Senat Ende 2022 ein Maßnahmenpaket initiiert, um das Bürgeramt zukunftsorientiert und krisenresilient aufzustellen. Zahlreiche Maßnahmen, u. a. zur Verbesserung des Terminmanagements, sind bereits umgesetzt und eingeleitet. Um den weiterhin zu langen Terminwartezeiten wirksam zu begegnen und das Ziel einer Wartezeit von maximal einem Monat für Anliegen zu erreichen, die nicht bereits online angeboten werden, bedarf es nun verstärkter Bemühungen und der Beschreitung neuer Wege.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Um die Terminvergabe zu verbessern, ist das Terminmanagement des Bürgeramtes weiter zu optimieren. Durch die bereits in die Wege geleitete Modernisierung von Hard- und Software im Bürgeramt und verschiedene personelle Maßnahmen konnte das Terminangebot ausgeweitet werden. Nun gilt es, weitere Terminangebotskapazitäten zu generieren und darauf auf-setzend das Angebot für notwendig bleibende Termine vor Ort auch qualitativ für die Bürger:innen so zu verbessern, dass deren Lebenslagen einbezogen werden. Konkret bedarf es eines Angebots variabler Kombi- und Familientermine, d. h. Termine für mehrere gleichzeitige Anliegen von Bürger:innen sowie für parallele Anliegen mehrerer Familienangehöriger, für die ein gemeinsamer Termin gewünscht wird. Dies erspart den Bürger:innen und ihren Familien mehrfache Vor-Ort-Termine, entlastet gleichzeitig die Verwaltung und hilft dabei, die Ter-minvergaben insgesamt zu beschleunigen.</p>
<p>Hierneben bedarf es ergänzender bürgerfreundlicher Angebote ohne weitere Kostenpflicht. Mit eben diesem Ziel sind bereits viele Kommunen dazu übergegangen, Abholautomaten für Dokumente aufzustellen. Erste Erfahrungen fallen durchweg positiv aus. Auch in Bremen ist ein solches Angebote sinnvoll und wichtig – nicht nur, um die Zahl erforderlicher Gänge zum Amt zu verringern, sondern um Bürger:innen einen zeitlich flexiblen Service anbieten zu können. Das Prinzip von Dokumentenabholstationen entspricht dem der Postabholstationen: Sobald das Dokument zur Abholung bereit liegt, wird der Bürger oder die Bürgerin per E-Mail oder SMS informiert und erhält einen Abhol-Code, mit dem das Abholfach geöffnet werden kann. Das ermöglicht es Bürger:innen, rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche Dokumente ohne Terminabsprache abzuholen. Durch eine am 1. November 2023 in Kraft getretene Rechtsverordnung der Bundesregierung sind wichtige Erleichterungen für eine unbürokratische Nutzung von Dokumentenausgabeautomaten geschaffen worden.<br> Für Dokumentenabholstationen bedarf es geeigneter barrierefrei und 24/7 zugänglicher Standorte. In Betracht zu ziehen sind bei der Standortfindung neben den BürgerServiceCenter-Liegenschaften weitere öffentlich zugängliche Orte in Bremen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. den Service des Bürgeramtes weiter zu verbessern und hierzu u. a. das Terminmanagement zu optimieren und es im Hinblick auf das Angebot von Kombi- und Familienterminen zu überprüfen und anzupassen;<br> 2. das Dienstleistungsangebot des Bürgeramtes um Dokumentenabholstationen zu ergänzen und hierzu kurzfristig ein Konzept zur Aufstellung von Dokumentenabholautomaten in Bremen inkl. der Identifizierung geeigneten Standorte, der erforderlichen Ausgabekapazitäten und Zugangsmöglichkeiten, der tech-nischen Sicherheitsanforderungen – wie etwaiger verschlüsselter Kommunikation – sowie der Anbindung an Fachverfahren zu entwickeln;<br> 3. eine erste Abholstation im ersten Halbjahr 2024 unter Berücksichtigung der Liegenschaften der BürgerServiceCenter-Standorte als möglichem Aufstellort zu installieren, fortlaufend Inanspruchnahme und Kapazitäten auszuwerten, das Angebot bedarfs- und konzeptgerecht auszuweiten;<br> 4. eine Mitnutzung der Dokumentenausgabeautomaten durch andere Behörden und Ämter, wie das Migrationsamt, zu prüfen;<br> 5. der städtischen Deputation für Inneres fortlaufend halbjährlich zu berichten.</p>
<p>Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung &amp; Rekommunalisierung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247650</guid>
                <pubDate>Thu, 04 Jan 2024 02:34:00 +0100</pubDate>
                <title>Bürger:innen entlasten: Ein neuer digitaler Bürger:innenservice für Bremen und Bremerhaven</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/buergerinnen-entlasten-ein-neuer-digitaler-buergerinnenservice-fuer-bremen-und-bremerhaven-1/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Die Digitalisierung aller Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche schreitet unaufhaltsam voran und ist mittlerweile aus dem täglichen Leben der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken. Die umfassende Nutzung von Daten, die Vernetzung der Prozesse, der Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und eine sich verändernde Kommunikation aller Beteiligten schaffen neue Grundlagen für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft und begründen ebenso veränderte Ansprüche der Bürger:innen an ihre Verwaltung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Digitalisierung aller Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche schreitet unaufhaltsam voran und ist mittlerweile aus dem täglichen Leben der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken. Die umfassende Nutzung von Daten, die Vernetzung der Prozesse, der Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und eine sich verändernde Kommunikation aller Beteiligten schaffen neue Grundlagen für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft und begründen ebenso veränderte Ansprüche der Bürger:innen an ihre Verwaltung.</p>
<p>Entsprechend muss der Staat eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einnehmen. Dabei geht es zum einen um seine Kommunikation nach außen, zum anderen auch um interne Prozesse. Nur eine Verwaltung, die die Chancen der Digitalisierung voll nutzt, kann nach innen kostensparend arbeiten und nach außen Bürger:innen sowie die Wirtschaft konstruktiv begleiten und durch eine effektive und schnelle Erledigung von Anfragen, Anträgen auf Genehmigungen oder bei sonstigen Verwaltungsentscheidungen unterstützen.</p>
<p>Auch die Menschen und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven erwarten zu Recht ein funktionierendes, online und einfach in Anspruch zu nehmendes Angebot aller wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen. Hierbei hat sich Bremen frühzeitig auf den Weg gemacht und zum Beispiel auch im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Verbund der Bundesländer bei den übergeordneten Themenfeldern „Familie und Kind“, „Bauen und Wohnen“ oder „Unternehmensführung &amp; -entwicklung“ eine Führungsrolle bei der Entwicklung technischer Lösungen übernommen und diese für die Nutzung anderen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Derzeit bieten Bremen und Bremerhaven über 200 Online-Dienste auf mehreren Plattformen im Internet an. Um die Verwaltungsprozesse für die Menschen in Bremen und Bremerhaven schneller und effektiver zu machen, die Zettelwirtschaft zu beenden und Behördengänge möglichst zu vermeiden, ist es neben einer zunächst grundsätzlich notwendigen Entbürokratisierung und Entschlackung vorhandener Verwaltungs- und Bearbeitungsprozesse notwendig, die digitale Präsenz Bremens und das Leistungsportfolio der einzelnen Verwaltungsdienstleistungen grundlegend zu überarbeiten sowie die vollständige Digitalisierung und Verknüpfungen der dahinterliegenden Fachverfahren weiter zu beschleunigen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. ein neues Service-Portal (Plattform als sog. „Single Point of Contact“) zu schaffen, auf dem in Zukunft das gesamte Leistungsportfolio der digitalen Verwaltungsdienstleistungen übersichtlich, barrierefrei und mehrsprachig für die Menschen und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven nutzer:innen-freundlich und aus einem Guss zur Verfügung gestellt wird;<br> 2. bei der hierfür notwendigen Überarbeitung der Software-Ergonomie sicherzustellen, dass die Navigation für Bürger:innen noch einfacher und intuitiver gestaltet wird, indem u. a. alle digitalen Leistungen und Online-Anträge einheitlich strukturiert nach Lebenslagen in wenigen Klicks erreichbar sind und weiter online bearbeitet werden können, möglichst nach dem Once-Only-Prinzip, also dergestalt, dass staatliche Stellen Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, einfach und sicher austauschen können, damit Bür-ger:innen die erforderlichen Informationen nur noch einmalig übermitteln müssen;<br> 3. für die vollständige Digitalisierung besonders wichtiger Dienstleistungen und Antragsverfahren ein Fast-Track-Programm aufzulegen und anhand verbindlicher Teilprojekte und konkreter Meilensteine ressortsübergreifend besonders zu steuern mit dem Ziel, schnell zu deutlichen Verfahrensvereinfachungen zu kommen sowie sichtbare Veränderungen und Verbesserungen für die Menschen zügig spür- und messbar zu machen; zu den besonders wichtigen Dienstleistungen zählen: Ausweis- und Meldeangelegenheiten, Baugenehmigungs- und Wohngeldantragsverfahren sowie Kinder- und Familiendienstleistungen;<br> 4. für ein zentrales Bürger:innenkonto für alle Online-Anträge sowie für ein sicheres und praktikables Anmeldeverfahren zu sorgen und hierfür die Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises, der BundID und der elektronischen Identifikation über Online-Bankkonten sicherzustellen. Damit alle Bürger:innen noch einfacher nicht nur Leistungen aus Bremen und Bremerhaven, sondern insbesondere auch von Bundesbehörden in Anspruch nehmen können, ist das Bremer Bürger:innenkonto (Servicekonto) in das neue gemeinsame, bundesweit einheitliche BundID-Konto (Nutzerkonto des Bundes) zu überführen;<br> 5. eine Möglichkeit für die Menschen in Bremen und Bremerhaven zu schaffen, den Fortgang ihrer Anfragen und Verwaltungsangelegenheiten online zu verfolgen, um damit einerseits sowohl die Anzahl als auch den Aufwand von Rückfragen zum Bearbeitungsstand zu reduzieren sowie andererseits Verwaltungshandeln für die Bürger:innen noch transparenter zu machen;<br> 6. ein Konzept vorzulegen für ein digitales Bürgeramt als innovatives, neues Angebot; das digitale Bürger:innenamt soll dabei helfen, Behördengänge zu ersparen und das Serviceangebot ergänzen, indem u. a. alle online verfügbaren Dienstleistungen für Bürger:innen, ein ergänzender digitaler Austausch sowie die Erläuterung von Anträgen z. B. mit Hilfe eines neuen, virtuellen Beratungsservice dort angeboten werden; hierbei sind geeignete Lösungen aus anderen Bundesländern und Kommunen wie z. B. das in Zusammenarbeit mit SAP entwickelte virtuelle Bürger:innenamt der Stadt Heidelberg und andere Projekte, die ihre Wirksamkeit in der praktischen Anwendung bereits unter Beweis stellen konnten, hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit und mit Blick auf geeignete Implementierungsstrategien für Bremen und Bremerhaven darzustellen;<br> 7. für die Umsetzung der Punkte 1 bis 6 nach Möglichkeit Open-Source-Lösungen zu nutzen oder zu entwickeln und auf die Nutzung von Open-Source-Soft-ware im Austausch mit anderen Landes- und Bundesbehörden hinzuwirken;<br> 8. vorhandene Prozesse im Sinne der Produktivität zur Reduzierung von Vor-Ort-Terminen zu optimieren;<br> 9. auch weiterhin nicht-digitale Zugangswege zu öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, die aus unterschiedlichen Gründen digitale Angebote nicht wahrnehmen können;<br> 10. dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend regelmäßig zu berichten.</p>
<p>Arno Gottschalk, Martin Günthner, Kevin Lenkeit, Anja Schiemann, Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN<br> Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Medien &amp; Datenschutz</category><category>Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung &amp; Rekommunalisierung</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-246754</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Nov 2023 12:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Freiwilligendienstleistende von heute als Fachkräfte für morgen anerkennen und unterstützen</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/freiwilligendienstleistende-von-heute-als-fachkraefte-fuer-morgen-anerkennen-und-unterstuetzen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Freiwilligendienste haben für uns eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Sie bieten jungen Menschen die Möglichkeit eines wichtigen Orientierungs- und Erfahrungsjahrs und können den weiteren Lebensweg maßgeblich bestimmen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Freiwilligendienste haben für uns eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Sie bieten jungen Menschen die Möglichkeit eines wichtigen Orientierungs- und Erfahrungsjahrs und können den weiteren Lebensweg maßgeblich bestimmen. Durch das pädagogisch begleitete Erleben und Ausprobieren von Berufsfeldern in gemeinwohlorientierten Bereichen können sie einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung insbesondere in sozialen aber auch in ökologischen Berufen leisten, Berufsfelder die maßgeblich an Bedeutung gewinnen aber von Fachkräftemangel bedroht sind. Durch den engagierten Einsatz in Kitas, Schulen, Senior:inneneinrichtungen, Sportvereinen, Umweltverbänden, Theatern und vielen weiteren Einrichtungen stärken junge Menschen im Freiwilligendienst zudem ganz unmittelbar die Zivilgesellschaft und den sozialen Zusammenhalt in unseren beiden Städten.</p>
<p>Freiwilligendienste müssen daher gestärkt werden und Freiwilligendienstleistende verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung. Die im Zuge des Sparkurses der Bundesregierung geplante Kürzung der Haushaltsmittel für Freiwilligendienste sind daher in keiner Weise nachvollziehbar und rückgängig zu machen. In der Praxis würden sie unmittelbar die sozialen Einrichtungen, Senior:innenheime, Kitas und Schulen, aber auch die Kultur, den Sport und den Naturschutz in unseren Städten schwächen. Sie bedeuten aber auch, dass sich die Tür zu sozialen und ökologischen Berufen für viele junge Menschen ein Stück schließen würde. Das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten.</p>
<p>Um junge Menschen stattdessen in ihrem Engagement zu bestärken und sie dazu zu befähigen, bedarf es sowohl der schnellen Wiedereinrichtung und Fortführung der psychosozialen Beratungsstelle für Freiwilligendienstleistende und Fachkräfte bei Trägern und Einsatzstellen, als auch bessere finanzielle Rahmenbedingungen für junge Menschen während ihrer Dienstzeit. Mit einer Erhöhung des Taschengelds wollen wir sicherstellen, dass die Teilnahme an einem Freiwilligendienst nicht an den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern scheitert und gleichzeitig dem Engagement von jungen Menschen Wertschätzung entgegenbringen. Zudem wollen wir junge Menschen, die von nah oder fern nach Bremen kommen, um hier ihren Freiwilligendienst zu machen, zukünftig mit einem Begrüßungsgeld analog zu dem für Studierende und Auszubildende willkommen heißen und ihnen den Umzug ein Stück weit erleichtern.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene kurzfristig für eine Rücknahme der für 2024 und 2025 geplanten Kürzungen beim Etat für die Freiwilligendienste und perspektivisch für eine Stärkung des Etats einzusetzen;<br> 2. die Einführung einer landesfinanzierten Taschengelderhöhung, wie sie in der Engagementstrategie des Senats vorgeschlagen wird, zu prüfen;<br> 3. junge Menschen, die ihren Erstwohnsitz für das Absolvieren eines Freiwilligendienstes erstmals ins Land Bremen verlegen, einmalig mit 150 Euro Begrüßungsgeld willkommen zu heißen, analog zum Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildene;<br> 4. zu prüfen, wie die über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ finanzierte psychosoziale Beratungsstelle für Freiwilligendienstleistende und Fachkräfte zeitnah wieder eingerichtet und das wichtige Angebot fortgeführt werden kann.</p>
<p>Katharina Kähler, Selin Arpaz, Heike Kretschmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-240621</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Aug 2023 17:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Pflegeeltern als unverzichtbare Partner:innen der Jugendhilfe wertschätzen und stärken: Elterngeld einführen, Altersvorsorge verbessern und Bremen-Pass erweitern</title>
                <link>https://www.dariush-hassanpour.de/politik/meine-antraege/detail/news/pflegeeltern-als-unverzichtbare-partnerinnen-der-jugendhilfe-wertschaetzen-und-staerken-elterngeld-einfuehren-altersvorsorge-verbessern-und-bremen-pass-erweitern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Die Pflegekinderhilfe in Deutschland ist getragen von einem hohen ehrenamtlichen zivilgesellschaftlichen Engagement von Familien und bildet eine wesentliche Säule der Kinder- und Jugendhilfe.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflegekinderhilfe in Deutschland ist getragen von einem hohen ehrenamtlichen zivilgesellschaftlichen Engagement von Familien und bildet eine wesentliche Säule der Kinder- und Jugendhilfe. Pflegefamilien bieten Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Familie dauerhaft oder vorübergehend einen Ort, um in Wohlergehen aufwachsen zu können. Gerade für Babys und junge Kinder ist eine Unterbringung bei Pflegeeltern fast immer einer Unterbringung in einer stationären Jugendeinrichtung vorzuziehen, da Pflegeeltern einen familiären Rahmen, stabile Strukturen, Zuwendung und Geborgenheit bieten, die oftmals in stationären Einrichtungen schwieriger umzusetzen sind.</p>
<p>Gegenwärtig steht der bundesweite Trend einer Zunahme von Kindern, die vom Jugendamt außerhalb ihrer Ursprungsfamilie untergebracht werden müssen, dem ebenfalls bundesweiten Trend einer abnehmenden Zahl von Pflegefamilien gegenüber – auch im Land Bremen. Die hier für die Gewinnung und Betreuung von Pflegefamilien zuständige Fachstelle PiB (Pflegekinder in Bremen) weist darauf hin, dass sich der Pool von Familien, die bereit sind, ein Pflegekind aufzunehmen, in den vergangenen Jahren halbiert hat und die Gewinnung neuer Pflegeeltern immer schwieriger wird. In der Konsequenz wird es zunehmend schwieriger, für alle Kinder, die im familiären Kontext untergebracht werden sollen, eine Pflegefamilie zu finden.</p>
<p>Ein wesentlicher Grund für das abnehmende Interesse, Pflegeeltern zu werden, sind die mit der Aufgabe verbundenen finanziellen Risiken und Auswirkungen, insbesondere zu Beginn der Pflegeelternschaft. Pflegeeltern erhalten zwar ein monatliches Pflegegeld, das unter anderem für Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung sowie für den Erziehungsaufwand aufkommen soll. Hinzu kommen einmalige Leistungen bei der Aufnahme eines Pflegekindes zur Erstausstattung mit Bekleidung oder der Wohnung sowie steuerfreie Zuschüsse zur Altersvorsorge und Unfallversicherung der Pflegeeltern. Eine konkrete Benachteiligung gegenüber anderen Familien besteht aber darin, dass Pflegeeltern gegenwärtig zwar Anspruch auf Elternzeit, aber keinen Anspruch auf die gesetzlichen Elterngeldregelungen haben und der Pauschalbetrag für die Kosten der Erziehung mit derzeit monatlich 275 Euro deutlich unter dem Mindest- und Höchstsatz von 300 Euro bzw. 1.800 Euro im Elterngeld liegt. Und dies, obwohl Pflegeeltern für die Sorgen um ihr Pflegekind ebenso viel Zeit, Kraft und Ressourcen benötigen, sodass das Engagement der Pflegeeltern in der Frühphase der Familiengründung oft mit deutlich weniger Erwerbsarbeit und damit mit Einkommensverlusten einhergeht. Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, auch Pflegeeltern zukünftig Elterngeld zu bezahlen, eine Umsetzung ist bisher aber nicht absehbar. Gleichzeitig haben einzelne Kommunen in Deutschland begonnen, Pflegeeltern eine elterngeldähnliche Sonderleistung zu zahlen. Übergangsweise soll daher auch das Land Bremen Pflegeeltern ein Elterngeld zahlen. Darüber hinaus gilt es, Pflegefamilien auf unterschiedlichen Ebenen weiter zu stärken. Vor allem die Altersvorsorge für Pflegeeltern, insbesondere im Bereich der Bereitschaftspflege, muss strukturell verbessert werden. Die Erwartung, dass ein Pflegeelternteil (meist die Mutter) ganz oder teilweise auf die eigene Berufstätigkeit verzichtet, muss mit einer angemessenen Altersabsicherung einhergehen, systemimmanente Altersarmutsrisiken müssen verringert werden. Zudem sollen Pflegekinder zukünftig auch Anspruch auf den Bremen-Pass haben, der Ermäßigungen im Bereich Freizeit, Kultur und Bildung beinhaltet. Das entlastet die Pflegefamilien und kommt am Ende auch den Pflegekindern zugute.</p>
<p>Mit diesen Maßnahmen wollen wir die bedeutsame zivilgesellschaftliche Leistung von Pflegefamilien besser unterstützen und wertschätzen sowie attraktivere Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Pflegekindern schaffen, die diesem Engagement Rechnung tragen. Mit der Aufwertung der Pflegekinderaufnahme wollen wir weiterhin das erheblich durch die Zunahme von Fremdplatzierungen beanspruchte Jugendhilfesystem entlasten und damit zugleich die durch den Fachkräftemangel angespannte Situation in den Einrichtungen der Fachdienste und der Jugendhilfe entzerren, indem dort Plätze und Personal frei werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,</p>
<p>1. dass Pflegeeltern nach der Aufnahme eines Pflegekinds in ihre Familie, Anspruch auf das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bekommen;</p>
<p>2. dass die Altersvorsorgeleistungen für Pflegeeltern in der Pflegekinderhilfe, insbesondere im Bereich der Bereitschaftspflege, dahingehend verbessert werden, dass sie besser vor Altersarmut schützen;</p>
<p>im Land Bremen</p>
<p>3. zur Überbrückung der gesetzlichen Lücke im BEEG ein zeitlich befristetes Modellprojekt und eine entsprechende Finanzierung zu prüfen, in dem – ähnlich den elterngeldähnlichen Leistungen für Pflegeeltern in niedersächsischen Kommunen – eine elterngeldähnliche Sonderleistung als freiwillige Leistung für Pflegeeltern bei Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII erprobt wird;</p>
<p>4. zu prüfen wie der Kreis der Anspruchsberechtigten des Bremen-Passes auf Pflegekinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII erweitert werden kann, um Pflegefamilien somit über Ermäßigungen im Bereich Freizeit, Bildung und Kultur eine finanzielle Entlastung und Wertschätzung zukommen zu lassen;</p>
<p>5. der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sechs Monate nach Beschlussfassung über das Ergebnis der Prüfungen zu berichten.</p>
<p>Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Strunge</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
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